Sehr viele Vereine sehen sich aufgrund ihrer Satzungen dazu veranlasst, in den ersten Monaten des Jahres die Abhaltung ihrer Jahreshauptversammlung durchzuführen. Da aber damit zu rechnen ist, dass aufgrund der Corona-Pandemie noch einige Zeit die bekannten Einschränkungen bestehen, möchten wir mit folgenden Informationen aufzeigen, wie sowohl die gesetzlichen, als auch die statutarischen Verpflichtungen eingehalten werden können.
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Änderungen des Jahressteuergesetzes 2020
Zahlreiche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht sind mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen reichen von der Anhebung der Übungsleiterpauschale bis zum Bürokratieabbau für Vereine. Sie treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
WeiterlesenAbsage Kreisjugendmusiktag
Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen und der voraussichtlich bis März weiterhin nicht verbesserten Corona-Lage müssen wir auch unseren diesjährigen Kreisjugendmusiktag 2021 in Ringschnait absagen.
WeiterlesenJahreshauptversammlung – digital
Aufgrund der aktuell anhaltenden Pandemie-Situation haben wir uns im KV-Gremium dazu entschlossen, die geplante Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 21. März 2021 ab 9:30 Uhr digital abzuhalten.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Die Tagesordnung zur Versammlung der Bläserjugend Biberach und des Blasmusik-Kreisverbandes Biberach e.V. ist in der Anlage beigegefügt.
WeiterlesenCorona-Update zu kirchlichen Auftritten
Trotz der weiterhin bekannten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen hat sich zwischenzeitlich mit der „katholisch bischöflichen Anordnungen für die Feiern der Eucharistie und anderen Gottesdiensten“ auch für uns Musiker eine Änderung ergeben. Folgendes ist ab sofort gültig:
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