GEMA

1933 wurde die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA ) gegründet. Sie verwaltet in Deutschland die Nutzungs- und Urheberrechte von mehr als 68.000 Mitgliedern. Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet (aus Wikipedia).

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits in der Organisation von Veranstaltungen, sich mit den „Regelungen“ der GEMA vertraut zu machen und zu beachten.

Damit die GEMA diesen Auftrag erfüllen kann, ist es wichtig, dass Vereine Ihre Veranstaltungen an die GEMA melden und besonders auch die jeweiligen Musikfolgen im Anschluss zeitnah einreichen.

Zwischen dem Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. (BVBW) und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine des BVBW profitieren von den Leistungen dieses Pauschalvertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten!
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Anmeldung sowie Ansprechpartner befinden sich auch auf der Internet-Seite des BVBW www.bvbw-online.de unter der Rubrik „GEMA“ im „Service-Center“. Außerdem verweisen wir auf den aktuellen GEMA-Leitfaden 1/2019.

Bei Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner Karl Lamp gerne zur Verfügung.