Aktuelle Corona-Information

Viele Vereine haben sich wieder gefragt, warum der Sport schneller ist als die Amateurmusik. Hier eine kurze Stellungnahme:

Die CoronaVO ist in vielen Punkten was den Sport betrifft sehr viel genauer und dezidiert für den Sportbetrieb ausgelegt. Wir im Amateurmusikbereich müssen uns in den verschiedenen Ordnungen erst zurecht finden und definieren. Das erfordert mehr Zeit.

Ein Querlesen der Rechtsgrundlagen, um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu erlangen, benötigt ebenfalls Zeit, widersprechen sich manchmal VO und FAQ.

Zusätzlich stimmen wir uns mit allen Amateurmusikverbänden des Landes ab, um gemeinsame und für alle gültige Regelungen zu finden.

Derzeit wird versucht eine PCR/Selbsttestregelung analog dem Sport zu erwirken.

Neue Infos vom 8.11.21: Testung in der Warnstufe von Lehrkräften und Schülern

Auf Grundlage der neuen Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW gilt ab Freitag 05.11.2021 folgende Regelung auch für die Amateurmusik BW:

  • Für nicht-immunisierte Lehrkräfte in der Amateurmusik BW werden täglich Antigen-Schnelltests benötigt!

Für nicht-immunisierte Lehrkräfte, Dozenten und jegliche sonstige Unterrichtende ist in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) ausreichend.

Der Antigen-Schnelltest darf nicht als häuslicher Eigentest erfolgen, sondern als

  • Testnachweis einer zugelassenen Teststelle
  • Selbsttest vor Ort unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person, die die ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigt.

Erziehungsberechtigte müssen bei kurzfristigen Aufenthalten im Innenbereich keinen Testnachweis vorlegen.

Schüler*innen mit Schülerausweis gelten weiterhin als getestet.

Für nicht-immunisierte erwachsene Schüler*innen ist in der Warnstufe ein PCR-Test erforderlich (Ausnahmen siehe CoronaVO §5).

Siehe auch:

Aktuelle Änderungen der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 5. November 2021: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen

Ausnahmen siehe CoronaVO §5 https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

  • PCR-Testverpflichtung für Nicht-Immunisierte in den Vereinen und Chören der Amateurmusik BW

Wir melden uns in den nächsten Tagen nochmals zu diesem Thema.

  • Maskenpflicht

Für Musiker*innen sowie Dirigent*innen gilt keine Maskenpflicht am Platz. Damit entfällt auch eine Maskenpflicht für Schlagzeuger*innen. Für das Publikum gilt während einer Veranstaltung nach wie vor Maskenpflicht, an dieser Regelung arbeiten wir aber bereits.