Trotz der weiterhin bekannten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen hat sich zwischenzeitlich mit der „katholisch bischöflichen Anordnungen für die Feiern der Eucharistie und anderen Gottesdiensten“ auch für uns Musiker eine Änderung ergeben. Folgendes ist ab sofort gültig:
- Bei der musikalischen Umrahmung von kirchlichen Anlässen im Auftrag der Kirchengemeinde können ab jetzt nur noch vier Musiker eingesetzt werden. Hier ist der Mindestabstand untereinander von zwei Meter zur Seite und drei Meter in Spielrichtung einzuhalten. Der Abstand zwischen Musiker und Gemeinde muss mindestens 6 Meter betragen.