Angesichts steigender Infektionszahlen und einer deutlich zunehmenden Auslastung der Intensivstationen steuern wir in Baden-Württemberg auf die landesweite Warnstufe zu. Zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes senden wir Euch gerne das aktualisierte Muster-Hygienekonzeptes für die Amateurmusik, wie auch Informationen von Landesmusikdirektor Bruno Seitz zu den Änderungen der Corona-Verordnung:
Aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW vom 15.10.21 und der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 16.10.21 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im „Cluster Wissenschaft“ das Muster-Hygienekonzept aktuell angepasst. Mit der aktuellen Version liegt erstmals ein einheitliches Konzept für alle Amateurmusikverbände in Baden-Württemberg vor.
Dies ist ein sehr wichtiger Schritt innerhalb der Durchführung von Proben und Konzerten, da sich nun alle Amateurmusikvereine und -verbände auf ein einheitliches Konzept gegenüber den Ordnungsämtern in den Kommunen berufen können.
Neu im Hygienekonzept sind folgende Themen:
· 2G-Optionsmodell
Die wesentlichen Änderungen in Bezug zur Aktualisierung der CoronaVO ist das 2G-Optionsmodell, welches in der Basisstufe für Veranstaltungen/Proben/Versammlungen/etc. sowie den Unterricht den Vorteil mit sich bringt, keine weiteren Einschränkungen außer der Zugangskontrolle zu beinhalten.
· Selbsttests
Die Selbsttests unter Aufsicht vor Ort gelten ab sofort nur noch für die jeweilige Veranstaltung/Probe/etc. Seit 11. Oktober können sich Bürgerinnen und Bürger nicht mehr kostenlos testen lassen. Ausnahmen gibt es für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, Kinder bis 12 Jahre, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021).
· Abstandspflicht
Es besteht weiterhin keine Abstandspflicht für das Ensemblemusizieren. Im Konzept werden dazu auch die Aspekte zur individuellen Risikoeinschätzung der Ensembles kurz dargestellt. Details sind im aktuellen Hygienekonzept und der Matrix laut CoronaVO abgebildet.
Ein weitere Info darf ich allen Vereinen zum Thema Impfpflicht für Musiklehrer weiterleiten: Lehrkräfte für den Musikunterricht in Musikschulen ist es in allen drei Stufen weiterhin erlaubt zwei Mal in der Woche eine Bescheinigung eines Selbsttestes dem Arbeitgeber (Musikschule/Verein) vorzulegen. Damit ist die konstante Durchführung des Unterrichtes gewährleistet. Auch bei Pflicht der 2G-Regel.
Für diese Überzeugungsarbeit herzlichen Dank den Verantwortlichen des VdM.
Bruno Seitz, BVBW Landesmusikdirektor, LMR, VdM
Gerne stehen wir für Euch bei Fragen in dieser sehr komplexen Thematik laufend zur Verfügung 😊