Aktuelle Corona-Information

Die Landesregierung geht mit einer Anpassung einen weiteren vorsichtigen Öffnungsschritt. Zu den folgenden zwei Themenbereiche ergeben sich für uns Spielleute und Musikvereine ab dem 09. Februar 2022 relevante Änderungen:

Vorgaben zur Datenerhebung weitestgehend aufgehoben

  • Bei Konzerten, Vereinsveranstaltungen usw. müssen keine Kontaktdaten der Besucher*innen mehr erfasst werden.
  • Selbstverständlich bleibt die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin zulässig und wird empfohlen.

Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Konzerten und Vereinsveranstaltungen

  • Für Proben, Konzerte und Vereinsveranstaltungen wurde bei der Personenobergrenze nochmals eine Lockerungen beschlossen. Es gilt in der Alarmstufe I:
    • 2G: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 2.000 (bisher 1.500) Zuschauer*innen in geschlossenen Räumen und 5.000 (bisher 3.000) Zuschauer*innen im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
    • 2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 4.000 (bisher 3.000) Zuschauer*innen in geschlossenen Räumen und 10.000 (bisher 6.000) Zuschauer*innen im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

Die übrigen bekannten Regelungen aus der Mitteilung vom 31. Januar 2022 bleiben bestehen.

Weitergehende Informationen unter folgendem Link:

·       https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Für weitere Fragen in dieser sehr komplexen Thematik stehen wir gerne zur Verfügung 😊