Aktuelle Corona-Information

In der seit heute dem 23. Februar 2022 geltenden Warnstufe ergeben sich in vielen Lebensbereichen weitere Lockerungen. Davon profitieren auch wie als Spielleute- und Musikvereine in Baden-Württemberg wie folgt: 

Musikunterricht/musikalische Früherziehung

·      3G-Regel in geschlossenen Räumen und im Freien

·         Für Lehrkräfte, Dozenten und sonstige Unterrichtende ist eine Antigentest/Schnelltest unter Aufsicht ausreichend.

·         Künftig darf auch in der Warnstufe der Mindestabstand beim Singen unterschritten werden, solange eine Maske getragen wird (Bisher war dies nur in der Basisstufe gestattet).

·       Weiterhin gelten die bekannten Hygienemaßnahmen

Proben, Konzerte und Vereinsveranstaltungen

  • 3G-Regel für Proben, Konzerte und Vereinsveranstaltungen. Es gilt in der Warnstufe:
    • In geschlossenen Räumen – maximal 60 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Besucherinnen und Besucher.
    • Im Freien – maximal 75 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 25.000 Besucherinnen und Besucher.

 Gremien-/ Vereinssitzungen und Hauptversammlungen

  • Bei Veranstaltungen von Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen gilt 3G.

·        Die Pandemiebedingte Aussetzung der Jahreshauptversammlungen wurde bis zum 31.08.2022 verlängert. Die Vorstandsmitglieder eines Vereines bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung der Nachfolger im Amt.

Kirchliche Auftritte

·         Die neuen Regelungen für die Warnstufen sind noch nicht veröffentlicht und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Weitergehende Informationen unter folgendem Link:

·         https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Homepage www.bmkvbc.de

Für weitere Fragen in dieser sehr komplexen Thematik stehen wir gerne zur Verfügung 😊