Aktuelle Corona-Information

In der seit Samstag, dem 19. März 2022 geltenden Corona-Verordnung haben sich deutliche Erleichterungen ergeben, welche nach derzeitigem Stand bis 02. April 2022 gelten.

Die neuen Regelungen umfassen für uns als Spielleute- und Musikvereine in Baden-Württemberg folgendes: 

·         Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung mit Basis-, Warn- und Alarmstufe entfällt.

·         Die bekannten Kapazitäts- sowie Kontaktbeschränkungen sind nicht mehr vorgesehen.

·         Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

·         Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin die Testnachweispflichten, das heißt:

o   unverändert 3G Regel bei Proben, Musikunterricht, Konzerten und Veranstaltungen.

·         Die Regeln und Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen.

·         Die allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5 Meter bleiben erhalten.

Weitergehende Informationen unter folgendem Link:

·         https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Für weitere Fragen in dieser sehr komplexen Thematik stehen wir gerne zur Verfügung 😊