Seit Sonntag, 03. April 2022 gilt in Baden-Württemberg ein neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Erleichterungen.
Mit dem Auflösen der bisherigen Corona-Verordnungen entfallen für uns als Spielleute- und Musikvereine sämtliche Beschränkungen.
Durch den Wegfall der weitreichenden Schutzmaßnahmen, möchten wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer Maske in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin empfohlen wird.
Weitergehende Informationen unter folgendem Link:
- Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Corona-Verordnung Musikschulen
- FAQ Corona Verordnung
Für weitere Fragen in dieser sehr komplexen Thematik stehen wir gerne zur Verfügung 😊