für die Blasmusik gibt es neue Nachrichten im Hinblick auf Proben und Veranstaltungen. Eine Probe wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) als Kulturveranstaltung eingestuft. Damit sind Proben und Veranstaltungen – sofern es die Inzidenzzahlen erlauben – zunächst im Freien, in einem weiteren Öffnungsschritt dann auch in geschlossenen Räumen, wieder erlaubt!
WeiterlesenArchiv des Autors: Birgit Schmidberger
Aktuelle Corona-Informationen
Kirchliche Auftritte:
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Evangelische Oberkirchenrat Stuttgart haben die kirchlichen Bestimmungen für Gottesdienste geändert.
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In der Corona-Verordnung haben sich Änderungen ergeben und folgende Eckpunkte sind aktuell maßgebend:
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Mit der neusten „bischöflichen Anordnungen für die Feiern der Eucharistie und anderen Gottesdiensten“ hat sich auch für uns Musiker eine Änderung ergeben. Folgendes ist ab sofort gültig:
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Nachdem das Land Baden-Württemberg in seiner aktuellen CoronaVO einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es eine kleine Öffnung für den Unterrichtsbetrieb von Musikvereinen. Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik. Folgendes ist demnach wieder erlaubt:
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