Aktuelle Corona-Information

für die Blasmusik gibt es neue Nachrichten im Hinblick auf Proben und Veranstaltungen. Eine Probe wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) als Kulturveranstaltung eingestuft. Damit sind Proben und Veranstaltungen – sofern es die Inzidenzzahlen erlauben – zunächst im Freien, in einem weiteren Öffnungsschritt dann auch in geschlossenen Räumen, wieder erlaubt!

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Aktuelle Corona-Information

Nachdem das Land Baden-Württemberg in seiner aktuellen CoronaVO einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es eine kleine Öffnung für den Unterrichtsbetrieb von Musikvereinen. Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik. Folgendes ist demnach wieder erlaubt:

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