Aktuelle Corona-Information

Nachdem das Land Baden-Württemberg in seiner aktuellen CoronaVO einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es eine kleine Öffnung für den Unterrichtsbetrieb von Musikvereinen. Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik. Folgendes ist demnach wieder erlaubt:

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Informationen zur Durchführung von Mitglieder- und Generalversammlungen

Sehr viele Vereine sehen sich aufgrund ihrer Satzungen dazu veranlasst, in den ersten Monaten des Jahres die Abhaltung ihrer Jahreshauptversammlung durchzuführen. Da aber damit zu rechnen ist, dass aufgrund der Corona-Pandemie noch einige Zeit die bekannten Einschränkungen bestehen, möchten wir mit folgenden Informationen aufzeigen, wie sowohl die gesetzlichen, als auch die statutarischen Verpflichtungen eingehalten werden können.

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