Die stetige Reduktion der Covid-19-Neuinfektionen lässt uns alle auf die ersten Schritte einer Lockerung in den kommenden Wochen hoffen. Gerne sende ich Euch folgende Informationen:
Wir Musiker werden nach den ersten Erkenntnissen höchstwahrscheinlich nicht in der ersten Runde für mögliche Erleichterungen bedacht werden. Es laufen hierzu bereits auf Landesebene Gespräche mit dem zuständigen Kultusministerium über ein passendes Konzept der Wiederaufnahme des Vereinsbetriebes. Gerne sende ich Euch anbei die Information zum Runden Tisch der Landesverbände und halte Euch über die weitere Entwicklung in den kommenden Wochen auf dem Laufenden.
Weiterhin Bestand haben auch die bekannten Regelungen für die Blasmusik in Kirchen. Bei der musikalischen Umrahmung von kirchlichen Anlässen im Auftrag der Kirchengemeinde können vier Musiker eingesetzt werden. Hier ist der Mindestabstand untereinander von zwei Meter zur Seite und drei Meter in Spielrichtung einzuhalten. Der Abstand zwischen Musiker und Gemeinde muss mindestens 6 Meter betragen.
In den vergangenen Tagen wurden wir vom BVBW darüber informiert, dass auch 2021 eine Corona-Soforthilfe seitens des Landes Baden-Württemberg ausgezahlt werden soll. Die Modalitäten und Förderhöhe werden die gleichen sein wie bei der Hilfe 2020, also 800,– EUR bis 30 Aktive, 1.100,– EUR bis 100 Aktive und 1.400,– EUR ab 101 Aktive. Die Hilfe wird jetzt vom Landesmusikverband beantragt, die Auszahlung soll zeitnah erfolgen. Sobald das Geld zur Auszahlung ansteht würden wir uns bei Euch melden.