Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Biberach seit dem 19. Juni 2021 stabil unter 35. Damit treten ab Sonntag, 20. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft.
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Mit Freude und Begeisterung verfolgen wir bei Euch über die Social-Medien die ersten Musikproben und Veranstaltungen 😊.
Mit den ersten erfolgreichen Schritten im Vereinsalltag erreichen uns laufend wertvolle Rückfragen, zu welchen wir Euch als Ergänzung die folgende Konkretisierungen gerne zusammengestellt haben.
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Liebe Musikerinnen und Musiker,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den sinkenden Inzidenzwerten hat die Landesregierung in den vergangene Tagen weitere Lockerungen beschlossen, welche ab Montag den 07. Juni in Baden-Württemberg als Ergänzung gelten. Hierbei ist es nach wie vor notwendig, dass teilnehmende Personen über sechs Jahre einen aktuellen negativen Test- oder einen Impf- oder Genesenen Nachweis vorlegen können.
Neue Regelungen in der Öffnungsstufe 1
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nach den bereits veröffentlichten Lockerungsschritten haben sich zwischenzeitlich weitere Änderungen ergeben. Dies umfasst folgende Eckpunkte:
Musikunterricht in Präsenz:
Die neue Corona-Verordnung enthält einen Stufenplan zur schrittweisen Öffnung verschiedener Einrichtungen wie Musikschulen und Musikunterricht in Vereinen. Hierzu wird auf der Seite des Landratsamtes bekanntgegeben, wann eine Stufe erreicht wurde: https://www.biberach.de/bekanntmachungen.html. Die Gültigkeit der ersten Stufe wird für die nächsten Tage erwartet.
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für die Blasmusik gibt es neue Nachrichten im Hinblick auf Proben und Veranstaltungen. Eine Probe wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) als Kulturveranstaltung eingestuft. Damit sind Proben und Veranstaltungen – sofern es die Inzidenzzahlen erlauben – zunächst im Freien, in einem weiteren Öffnungsschritt dann auch in geschlossenen Räumen, wieder erlaubt!
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