Über die genauen Kurstermine können ich Ihnen im Vorfeld der Anmeldefrist noch keine Auskunft geben. Diese werden endgültig erst nach Anmeldeschluss abhängig von den Anmeldezahlen und Termineinschränkungen festgelegt.
Wir versuchen aber, den ganzen Zeitraum mit Kursen abzudecken, so dass auch die Teilnehmer, welche zeitweise verhindert sind, dennoch an den Kursen teilnehmen können.
Wenn ein Teilnehmer (TN) also z. B. ab dem 8. August im Urlaub ist, so kann dies bei der Anmeldung vermerkt werden, und der TN wird dann nicht nach dem 7. August eingeteilt. Dabei muss natürlich beachtet werden, dass wir dies nur so lange berücksichtigen können, wie wir freie Kursplätze haben. Ist es nicht möglich, dass der TN außerhalb seiner angekündigten Abwesenheit eingeteilt wird, dann fällt auch selbstverständlich keine Gebühr an und der Teilnehmer hat die Möglichkeit im Herbst die Prüfung nachzuholen, oder ein Jahr später an dem Kurs teilzunehmen.