Förderprogramm „Kultur nach Corona“

Antragstellung ab dem 27. September möglich!

Wir freuen uns, Euch heute über das neue Investitionsprogramm für Vereine und Verbände der Amateurmusik und des Amateurtheaters zu informieren. Das Programm wurde von der Landesregierung speziell für die Amateurmusik und das Amateurtheater ausgeschrieben, um bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, den Probe- und Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und das ehrenamtliche Engagement zu stärken.

Im Programm sind Zuwendungen vorgesehen für…

  1. die Schaffung geeigneter Probe- und Spielorte für die Vereine
  2. die Anschaffung von beweglichen Gütern für die Vereine
  3. die Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen durch die Landesverbände
  4. Imagekampagnen und Aktionen zur Mitgliedergewinnung durch die Landesverbände

Antragsberechtigt sind neben Vereinen der Amateurmusik und des Amateurtheaters auch Landes-, Regional- und Kreisverbände.

Die Fördersumme liegt für Vereine zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro. Ein Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 % der Projektkosten wird erwartet. Er kann in Form von Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.

Die Ausschreibung findet Ihr unter diesem Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen/

Hier geht’s direkt zur Richtlinie.

Anträge auf Förderungen sind über das Online-Formular unter www.mwk-kunstfoerderung.de/investitionenvereine einzureichen. Sie können bis 28. Oktober 2021 gestellt werden.

Da diese Förderung eine sehr gute Möglichkeit der Unterstützung für uns Amateurmusikvereine ist, bitte ich Euch, dass die Anträge schnell gestellt werden und die Fördersumme voll ausgeschöpft werden kann, auch wenn das Ausfüllen des Antrages etwas umfangreicher ist. Seid kreativ und nutzt die Gelegenheit!