Covid 19, neue Verordnung erlaubt Proben und Ausbildungstätigkeiten unter strikter Einhaltung von Auflagen

Informationsschreiben des BVBW vom 05.06.2020:
als Ihr Landesverband sind wir seit Wochen in engem Kontakt mit der Landesregierung, um ein musikalisches Wirken unserer Mitgliedsvereine wieder möglich zu machen. Wir arbeiten hier entlang der Entwicklung rund um die Ausbreitung des Corona-Virus, welche bei sinkenden Infektionszahlen ein Instrumentalspiel erlauben. Zu diesem Zweck hatte der Blasmusikverband Baden-Württemberg bereits Anfang Mai ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem Schritte zu einem Wiedereinstieg in die Probe- und Auftrittstätigkeit der Mitgliedsvereine, also Ihrer Vereine, aufgeführt sind. Dies finden Sie zum Download auf unserer Homepage www.bvbw-online.de im Service Center bei „Covid 19“. In das Positionspapier haben wir auch ein Hygiene- und Sicherheitskonzept (Bezeichnung: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb) eingearbeitet.

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