Aktuelle Corona Information vom 02.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Musikerinnen und Musiker,

in den vergangenen Tagen haben wir unsere verfügbaren Kontakte genutzt und die nachfolgenden Infos und Fakten zum Stand vom 02. November 2020 für Euch zusammengefasst:

Probenbetrieb und Veranstaltungen:
Spielleute- , Musikvereine sowie alle anderen Sparten der Breitenkultur dürfen keine Proben und kulturelle Veranstaltungen durchführen. Auch sind Proben unzulässig, wenn diese für die Vorbereitung einer Veranstaltung (Konzert, Ständchen usw.) nach Ende November dienen.

Instrumentalausbildung:
Der Instrumentenunterricht kann als Einzel- oder Kleingruppenunterricht bis max. 20 Personen stattfinden. Hierbei ist die gesonderte „Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs von Musikschulen und Jugendkunstschulen“ bindend.   
Wir als Spielleute- und Musikvereine werden hier im Sinne wie Musikschulen betrachtet, wenn den angebotene  Musikunterricht die gleichen Standards enthält, welche auch für Musikschulen gelten.
CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

D-Kurs Prüfungen:
Die D-Prüfungen am kommenden Wochenende in Biberach und Rot an der Rot sind wie geplant möglich. Ergänzend zu dem bekannten Hygiene-Konzept wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Altagsmaske) auch während der Theorieprüfung erforderlich sein. Da die Schüler dies aber schon aus dem Schulunterricht kennen sollten, stellt dies sicher kein Problem dar.

Vorstandssitzungen:
Vereinsbesprechungen dürfen stattfinden. Hierbei ist jedoch kritisch zu prüfen, ob diese Besprechungen nicht verschoben oder virtuell durchgeführt werden können.
Die Zusammenfassung des BVBW finden Sie unter der Rubrik „Service“.


Ich freue mich auch ein baldiges Wiedersehen – bleibt gesund

Michael Ziesel

Blasmusik-Kreisverband Biberach e.V.
Vorsitzender