Liebe Musikerinnen und Musiker,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den sinkenden Inzidenzwerten hat die Landesregierung in den vergangene Tagen weitere Lockerungen beschlossen, welche ab Montag den 07. Juni in Baden-Württemberg als Ergänzung gelten. Hierbei ist es nach wie vor notwendig, dass teilnehmende Personen über sechs Jahre einen aktuellen negativen Test- oder einen Impf- oder Genesenen Nachweis vorlegen können.
Neue Regelungen in der Öffnungsstufe 1
- Gremiensitzungen sind mit bis zu 100 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu zehn Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.
- Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht ist mit bis zu 5 Schülerinnen und Schülern möglich.
- Open-Air-Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern möglich.
Neue Regelungen in Öffnungsstufe 2
- Gremiensitzungen sind mit bis zu 250 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu 100 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.
- Open-Air-Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 250 Besucherinnen und Besuchern möglich.
- Kulturveranstaltungen im Innenbereich sind mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern möglich.
Neue Regelungen in Öffnungsstufe 3
- Gremiensitzungen sind mit bis zu 500 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu 250 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.
- Open-Air-Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 500 Besucherinnen und Besuchern möglich.
- Kulturveranstaltungen sind im Innenbereich mit bis zu 250 Besucherinnen und Besuchern möglich.
Neue Regelungen für Stadt- und Landkreise in denen die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt:
- Bei Unterschreiten des Schwellenwertes von unter 50 gelten zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3. Dies gilt solange die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nicht die Marke von 50 überschreitet.
- Open-Air-Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 500 Besucherinnen und Besuchern möglich.
- Kulturveranstaltungen sind im Innenbereich mit bis zu 250 Besucherinnen und Besuchern möglich.
Neue Stufe für Stadt- oder Landkreise, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 liegt:
- Wegfall der Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2 und 3 für Veranstaltungen im Außenbereich.
- Open-Air-Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern möglich.
- Kulturveranstaltungen sind im Innenbereich mit bis zu 250 Besucherinnen und Besucher möglich.
Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht. Geimpfte und Genesene werden mitgezählt. Der Veranstalter muss die Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten begrenzen und die Personenströme und Warteschlangen zur Umsetzung der Abstandsregel regeln. Es wird daher auch dringend empfohlen, feste Sitzplätze zuzuweisen.
Besteht in den jeweiligen Öffnungsstufen in einem Stadt- oder Landkreis erneut eine steigende Tendenz, gelten zwei Tage nach Bekanntgabe wieder die Regelungen der jeweils niedrigeren Öffnungsstufe.
Zurzeit befinden wir uns im Landkreis Biberach noch in der Öffnungsstufe 1, welche bei anhaltender Entwicklung am Freitag den 11. Juni in die Öffnungsstufe 2 wechseln kann. Bitte beachtet hierzu gegen Ende der Woche die öffentlichen Bekanntmachungen des Landratsamtes https://www.biberach.de/bekanntmachungen.html
Weiterführende Informationen:
Ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen – bleibt gesund!
Viele musikalische Grüße
Michael Ziesel