Aktuelle Corona-Information

Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert.

Für uns in den Spielleute- und Musikvereinen haben sich im Vergleich zur letzten Änderung nur geringe Änderungen ergeben, welche sich wie folgt zusammensetzen:

Testpflicht für Kinder / Schüler

  • keine Änderung – siehe Nachricht vom 24. November 2021

Musikunterricht

  • keine Änderung – siehe Nachricht vom 24. November 2021

Proben, Konzerte und Vereinsveranstaltungen

  • Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.  
  • Folgende weitere Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind und Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
  • Ab der Alarmstufe ist eine 50 Prozent Auslastung der Räumlichkeit für Besucherinnen und Besucher möglich. Es gilt eine maximale Personenobergrenze von 750 Personen (bisher 25.000 Personen).
  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen auf öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden festgelegt.

Gremien-/ Vereinssitzungen

  • keine Änderung – siehe Nachricht vom 24. November 2021

Kirchliche Auftritte

  • keine Änderung – siehe Nachricht vom 24. November 2021

Weitergehende Informationen unter folgendem Link: