Verleihung der Pro-Musica-Plakete an die Musikvereine Mietingen und Reute

Pro-Musica-Plakette_

Landrat Dr Heiko Schmid verlieh am 29.07.2020 den „Jubelvereinen“ im Landratsamt die Plakette. Kreisverbandsvorsitzender Michael Ziesel gehörte zu den ersten Gratulanten und richtete ein Grußwort an die anwesenden Gäste.
Die Pro-Musica-Plakette wird als Auszeichnung für Vereine gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser besonderen Auszeichnung.

Covid 19, neue Verordnung erlaubt Proben und Ausbildungstätigkeiten unter strikter Einhaltung von Auflagen

Informationsschreiben des BVBW vom 05.06.2020:
als Ihr Landesverband sind wir seit Wochen in engem Kontakt mit der Landesregierung, um ein musikalisches Wirken unserer Mitgliedsvereine wieder möglich zu machen. Wir arbeiten hier entlang der Entwicklung rund um die Ausbreitung des Corona-Virus, welche bei sinkenden Infektionszahlen ein Instrumentalspiel erlauben. Zu diesem Zweck hatte der Blasmusikverband Baden-Württemberg bereits Anfang Mai ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem Schritte zu einem Wiedereinstieg in die Probe- und Auftrittstätigkeit der Mitgliedsvereine, also Ihrer Vereine, aufgeführt sind. Dies finden Sie zum Download auf unserer Homepage www.bvbw-online.de im Service Center bei „Covid 19“. In das Positionspapier haben wir auch ein Hygiene- und Sicherheitskonzept (Bezeichnung: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb) eingearbeitet.

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Stellungnahme der Blasmusikkreisverbände Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen vom 20. März 2020

Die Blasmusikkreisverbände unterstützen seit Beginn die Durchsetzung der vom Bund, Land, Kreisen und Kommunen beschlossenen Maßnahmen, Verordnungen und Erlasse zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.ie Situation stellt eine große Belastung und Herausforderung für uns und unsere Mitgliedsvereine dar. Durch die Absage von Veranstaltungen können Musikvereine die dringend benötigten finanziellen Mittel zur Bewältigung des Vereinslebens nicht erwirtschaften. Auch können nicht alle finanzielle Verpflichtungen oder Vertragsverhältnisse, welche im Vorfeld eines Musikfestes, einer Veranstaltung oder eines Konzertes eingegangen wurden, kurzfristig storniert werden. Unsere Sorge gilt auch, neben den Musikschulen, den haupt- und nebenberuflichen Kulturschaffenden, welche uns bei der Ausübung der Blasmusik unterstützen oder im Vertragsverhältnis stehen. Sei es Dirigenten, Übungsleiter oder Ausbilder, die nicht mehr unterrichten oder sonst tätig werden können. Hier entstehen unverschuldete Härten und Notlagen in denen Einnahmeausfälle nicht aus eigener Kraft aufgefangen werden können.
Die am Donnerstag, 19. März 2020 angekündigte und teils beschlossene Hilfspakete und Maßnahme für die Wirtschaft muss auch schnell und unbürokratisch für diesen Personenkreis umgesetzt werden. Dazu müssen konkrete Ansprechpartner genannt werden die Hilfestellungen geben. Dies gilt auch für die Musikschulen, deren Einnahmeausfälle kompensiert werden müssen, damit die Institutionen diese Krisensituation überstehen. Durch den Ausfall können Vereine und ihre Peripherie in eine unverschuldete Notlage kommen. Diesem Umstand muss durch eine unkomplizierte und unbürokratische Regelung Rechnung getragen werden. Wir fordern deshalb die Politik auf, diese Thematik in ihren Überlegungen aufzunehmen und unsere speziellen Belange zu unterstützen.
Diese Unterstützung seitens der Politik sehen wir auch als Lohn für den ehrenamtlichen Einsatz unserer vielen Musikerinnen und Musiker zum Wohle der Gesellschaft.

gez.
Michael Ziesel, Biberach                                    Rudolf Hämmerle, Ravensburg
Walter Stegmaier, Bodenseekreis                    Egon Wohlhüter, Sigmaringen

Dringende Empfehlung des Landratsamtes: Alle Vereinsveranstaltungen und Versammlungen absagen – unabhängig einer Personen- und Teilnehmerzahl ob öffentlich oder nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Musikerinnen und Musiker,

der Koordinierungsstab des Landratsamtes, der am Freitagnachmittag unter der Leitung von Landrat Dr. Heiko Schmid und des Ersten Landesbeamten tagte, empfiehlt inzwischen dringend, auf alle nicht zwingend notwendigen Veranstaltungen und Versammlungen zu verzichten – unabhängig einer Personen- oder Teilnehmerzahl, unabhängig ob in geschlossenen Räumen oder im Freien. Es geht beispielsweise um Hallenveranstaltungen, Vereinssport, Vereinsübungsstunden, Vereinsversammlungen, Jahreshauptversammlungen, Fortbildungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Musikproben oder Konzerte. Die Ortspolizeibehörden, Städte und Gemeinden werden gebeten, entsprechend zu handeln und ihre Veranstalter, Vereine und Anbieter auf diese Empfehlung aufmerksam zu machen.

Dringende Empfehlung: Alle Vereins Veranstaltungen und Versammlungen absagen – unabhängig einer Personen- und Teilnehmerzahl ob öffentlich oder nicht.

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