Seit Samstag, 13. November gelten im Landkreis Biberach vorgezogen die Regelungen der baden-württembergischen Alarmstufe. Was dies für uns Spielleute- und Musikvereine bedeutet haben wir für Euch nachfolgend zusammengefasst:
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Viele Vereine haben sich wieder gefragt, warum der Sport schneller ist als die Amateurmusik. Hier eine kurze Stellungnahme:
WeiterlesenAktuelle Corona-Information – Ergänzung
In Ergänzung zur Nachricht vom 26.10.2021 möchten wir Euch mit diesem Schreiben einige Details zu den aktuell geltenden Verordnungen nachreichen.
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Angesichts steigender Infektionszahlen und einer deutlich zunehmenden Auslastung der Intensivstationen steuern wir in Baden-Württemberg auf die landesweite Warnstufe zu. Zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes senden wir Euch gerne das aktualisierte Muster-Hygienekonzeptes für die Amateurmusik, wie auch Informationen von Landesmusikdirektor Bruno Seitz zu den Änderungen der Corona-Verordnung:
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Gestern Nachmittag teilte uns Landesmusikdirektor Bruno Seitz mit, dass die Pflicht zur Abhaltung einer Jahreshauptversammlung nun doch über das Jahresende hinaus bis Ende August 2022 verlängert wurde. Das angefügte Merkblatt dient als Übersicht zu gesetzlichen Grundlagen.
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