In der seit heute dem 23. Februar 2022 geltenden Warnstufe ergeben sich in vielen Lebensbereichen weitere Lockerungen. Davon profitieren auch wie als Spielleute- und Musikvereine in Baden-Württemberg wie folgt:
WeiterlesenAutorenarchiv: Birgit Schmidberger
Aktuelle Corona-Information
Die Landesregierung geht mit einer Anpassung einen weiteren vorsichtigen Öffnungsschritt. Zu den folgenden zwei Themenbereiche ergeben sich für uns Spielleute und Musikvereine ab dem 09. Februar 2022 relevante Änderungen:
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Wie in unserer gestrigen digitalen Jahreshauptversammlung angekündigt haben wir den aktuellen Stand der gültigen Corona-Vorgaben für die Spielleute und Musikvereine zusammengefasst. Es haben sich hierbei vor allem Änderungen bei der Personenobergrenze ergeben:
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Um das neue Jahr wieder mit Proben starten zu können, haben wir die aktuell geltenden Vorgaben der Corona-Pandemie für Spielleute- und Musikvereine zusammengestellt.
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Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert.
Für uns in den Spielleute- und Musikvereinen haben sich im Vergleich zur letzten Änderung nur geringe Änderungen ergeben, welche sich wie folgt zusammensetzen:
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